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   BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73   

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https://dejure.org/1973,25
BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73 (https://dejure.org/1973,25)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1973 - VI CB 133.73 (https://dejure.org/1973,25)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1973 - VI CB 133.73 (https://dejure.org/1973,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst - Angriff gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts - Zweifel an der Echtheit einer behaupteten Gewissensentscheidung - Prinzip der materiellen Beweislast des Wehrpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 435
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
    Beweisanforderungen und Beweislast in Kriegsdienstverweigerungssachen - präzisierende Anknüpfung an das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72.

    Daß eine negative Feststellung der erstgenannten Art zu treffen dem Gericht entgegen dem in der Beschwerde geäußerten Zweifel in aller Regel möglich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung klargestellt, zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil des VIII. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -.

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
    Der zweifellos vielfach bestehenden Schwierigkeit jedes Außenstehenden einschließlich der Gerichte, gerade bei der Berufung eines Menschen auf sein Gewissen sich hierüber eine der Gewißheit gleichkommende Meinung zu bilden, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - an Sinn und Zweck des Art. 4 Abs. 3 GG orientiert - dadurch Rechnung getragen, daß es den "Beweiswert seiner (des Wehrpflichtigen) förmlichen Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" gefordert hat (so z.B. bereits Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Darauf hat der nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat schon wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435] und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

    Ebenso stimmt die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, aus dem Gesamteindruck, den das Gericht von der Persönlichkeit des Klägers gewinne, seien Schlüsse auf seine Glaubwürdigkeit in bezug auf die behauptete Gewissensentscheidung erlaubt, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. auch dazu die genannten Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Dies hat der erkennende Senat im Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - bereits dahin präzisiert, daß bei der Eigentümlichkeit dieser Streitsachen die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.

    Auch die Vernehmung der Eltern des Klägers wird - nicht zuletzt im Hinblick auf die anscheinend zwischen ihnen und ihrem Sohn in der Frage der Motivierung seiner Kriegsdienstverweigerung bestehenden Meinungsverschiedenheiten - in Erwägung zu ziehen sein, Erst nach dem Ergebnis einer nach Lage des Falles gebotenen weiteren Sachaufklärung wird sich dann die Frage stellen, ob dem Kläger die Erleichterungen bei der Beweiswürdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich der VIII. Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Oktober 1972 anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen - wie bereits ausgeführt - in seinem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - noch näher präzisiert hat.

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Der Eindruck, den das Gericht in der Verhandlung von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, wirkt bestimmend auf seine abschließende Meinungsbildung ein (Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 45] und vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nr. 20]; Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 80]).
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